Angesichts anhaltender Qualitätsdefizite bei der Behandlung von Krebs- und Notfallpatienten hat der AOK-Bundesverband an Bund und Länder appelliert, das Ziel einer Bündelung bestimmter spezieller und anspruchsvoller Behandlungen in den dafür am besten geeigneten Kliniken mit der anstehenden Krankenhausreform konsequent umzusetzen. Die Strukturreform zur Verbesserung der Behandlungsqualität dürfe nicht von der Finanzierungsreform entkoppelt werden, warnte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, bei der Vorstellung des Krankenhaus-Reports 2024 zum Thema „Strukturreform“.
Sonst drohe das Gesetz zu einer „teuren leeren Hülle ohne positive Effekte für die Versorgung der Patientinnen und Patienten“ zu werden. Auch die Finanzierungsreform sei angesichts andauernder Fallzahleinbrüche und einer sinkenden Auslastung der Krankenhäuser dringend erforderlich. Die geplante Vorhaltefinanzierung müsse aber unabhängig von der Zahl der behandelten Fälle erfolgen und sich am Bedarf der Bevölkerung ausrichten.
Aktuell drohe bei der Umsetzung der Krankenhausreform eine „Entkopplung der Strukturreform von der Finanzierungsreform“, warnte Reimann. „Die verbindliche Definition der Leistungsgruppen soll erst zu einem späteren Zeitpunkt in Rechtsverordnungen geregelt werden. Die Vorgaben, welche Klinik in Zukunft welche Leistungen erbringen darf, würden damit auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben.“ Gleichzeitig werde „in bewährter Manier das Geld weiter per Gießkanne auf die Kliniken verteilt“ – zum Beispiel über die Refinanzierung der Tariferhöhungen. Dadurch würden
„immer weiter ineffiziente Krankenhausabteilungen mit schlechten Qualitätsergebnissen finanziert, die wir eigentlich gar nicht mehr brauchen und auch nicht mehr wollen“, so Reimann. „Das verursacht nicht nur viel Leid bei den Patientinnen und Patienten, die von schlechten Behandlungsergebnissen betroffen sind, sondern auch hohe Folgekosten für die Beitragszahlenden.“
Die im Krankenhaus behandelten Patientinnen und Patienten müssten sich darauf verlassen können, dass sie im Erkrankungsfall bestmöglich behandelt werden. „Um das zu erreichen, sollten die Länder beispielsweise verpflichtet werden, Versorgungsaufträge nur an diejenigen Krankenhäuser zu vergeben, die die entsprechenden Mindestvorhaltezahlen erreichen. Auf diese Weise bleiben Versorgungsaufträge und Vorhaltefinanzierung eng miteinander verbunden“, forderte Reimann. Solche strikten Vorgaben fehlten aber weitgehend im aktuell vorliegenden Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – oder sie würden durch Forderungen nach umfassenden Ausnahmeregelungen für die Länder in Frage gestellt.